Sofort startklar:
Die IT-freie VR-Lösung für den klinischen Alltag

Implementierung und Betrieb

Keine IT-ZuarbeitKeine IT-Zuarbeit

  • Stand-Alone-Lösung, sofort einsatzbereit
  • Kein WLAN oder Krankenhaus-IT erforderlich
  • Vorinstallierte VR-Software auf der Brille

Intuitive BedienungIntuitive Bedienung

  • 1 Klick-Prinzip – Bedienung in Sekunden erlernbar
  • Remote-App für Tablets & Smartphones
  • Klinikpersonal kann Anwendungen starten & überwachen

DSGVO konformDSGVO konform

  • Keine Patientendaten werden getrackt oder gespeichert
  • Autarker Betrieb der VR-Brille – hohe Datensicherheit

Service & Support (nach Bedarf)Service & Support (nach Bedarf)

  • Systemschulungen für Personal
  • Austauschservice bei Defekten
  • Technischer Support via Telefon & Remote
  • Softwareupdates nach Verfügbarkeit während des Mietzeitraumes

Hygiene & SicherheitHygiene & Sicherheit

  • Headsets aus leicht zu reinigenden & desinfizierbaren Materialien
  • Einsatz von UVC-Boxen mit passender Größe möglich
  • Hohe Hygienestandards auch bei häufigem Patientenwechsel

Universell einsetzbarUniversell einsetzbar

  • Kabelloses, leichtes VR-Headset – mobil & flexibel
  • Über 100 VR-Anwendungen für jede Altersklasse
  • Anwendungsdauer anpassbar
  • Einzel- & Gruppensitzungen geeignet

Anleitung & Schulung

Keine komplexen Schulungen notwendig: Unser System ist auf maximale Intuition ausgelegt. Dank der selbsterklärenden Nutzeroberfläche entfallen zeitintensive und kostspielige Schulungen. Um Souveränität im Umgang mit der Technik zu gewährleisten und einen reibungslosen Start zu garantieren, bieten wir Ihrem Team zu Beginn eine kurze technische Einweisung per Videocall. Diese sorgt für maximale Sicherheit im Umgang mit der Hardware und den Hygienestandards.

Videolink zur Beschreibung der VR-Anwendungen

Entspannung und mentale Regeneration in Virtual Reality

Magic Horizons Medical VR-Software CE-zertifiziertes Medizinprodukt Klasse 1 nach MDR

Unsere wissenschaftlichen Partner

Alle verwendeten Logos und Warenzeichen sind Eigentum ihrer eingetragenen Eigentümer.

Zurück zur Übersicht